1. Abschluss des Vertrages

Nach dem schriftlichen Auftrag des Kunden durch Brief oder E-Mail und der folgenden Auftragsbestätigung / Rechnung seitens Azurea Ltd. wird der Vertrag bindend. Der Kunde ist Vertragspartner von Azurea Ltd. , auch für alle weiteren angemeldeten Teilnehmer.


2. Bezahlung

Nach Abschluss des verbindlichen Vertrages erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung inklusive einer Rechnung über die von ihm gebuchten bzw. reservierten Leistungen. Mit Erhalt dieser Rechnung wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises für die gebuchte Tour fällig. Die Restzahlung der gebuchten Tour wird am Tag der Tour fällig. Nicht termingerechte Zahlungen entbinden Azurea Ltd. von jeglichem Leistungsanspruch.


3. Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in der entsprechenden Auftragsbestätigung. Die aufgeführten Leistungen sind für Azurea Ltd. bindend. Azurea Ltd. behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich begründeten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der aufgeführten Leistungen vorzunehmen  (z.B. bei Krankheit, Defekten, Wetterbedingungen usw.).


4. Rücktritt, Terminänderung

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung hierzu muss in schriftlicher Form per E-Mail  erfolgen. Die pauschalierten Rücktrittskosten, als angemessener Ersatz für Aufwendungen und die getroffenen Maßnahmen sind bei Ausflügen:

  • bis 14 Tage vor Ausflugstermin kostenlos.
  • ab dem 14. Tag bis zum 3. Tag vor Ausflugstermin 50% des Tourpreises.
  • ab dem 3. Tag vor Ausflugstermin oder bei Nichtantritt der Tour ohne Stornierung 100% des Tourpreises.

 

5. Beanstandungen

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Azurea Ltd. erst in mündlicher und dann in schriftlicher Form mitzuteilen.


6. Haftung

Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehen Beendigung der Tour gegenüber Azurea Ltd. geltend zu machen. Ferner haftet Azurea Ltd. nicht für Unterschiede, die sich aus dem Angebot und der Vorstellung des Kunden ergeben.


7. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mauritius.

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